Trinkwasserprüfung auf Legionellen

Trinkwasser ist ein natürlicher Bestandteil des Alltags. Mehr noch: Trinkwasser ist ein Lebensmittel. Seine Verfügbarkeit ist Taktgeber und bestimmt Abläufe zuhause, am Arbeitsplatz und in der Freizeit.

Gesetzlicher Hintergrund der Trinkwasserprüfung: Inkrafttreten der ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 03.03.2011 am 01.11.2011. Betroffen sind alle Unternehmen, die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben. Mit dieser wird durch Duschen oder andere aerosolerzeugende Einrichtungen das Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben. Großanlagen sind Anlagen mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Litern und/oder einem Rohrleitungsvolumen von mehr als 3 Litern zwischen Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle.

Was sind Legionellen?

  • im Wasser lebende, stäbchenförmige Bakterien
  • sie kommen natürlich im Trinkwasser vor und besitzen eine hohe Chlorresistenz
  • Legionellen lösen in hohen Konzentrationen das Pontiacfieber oder die Legionellose aus
  • optimale Vermehrung bei stagnierendem Wasser und Temperaturen zwischen 25°C und 55°C

Unsere Leistungen – Orientierende Untersuchung

  • Erstellung der notwendigen Strangschemen für die Trinkwasseranlagen
  • Einbau von 2 Probenahmeventilen je Trinwasseranlage
  • Probenahme alle 3 Jahre durch qualifizierte Probenehmer nach DIN EN ISO 19458, DIN 38402 und DVGW W 551
  • Untersuchung der Proben durch ein akkreditiertes Labor
  • Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber
  • Weiterführende Beprobung der Anlage bei Legionellenbefall
  • Erstellung eines Maßnahmenkataloges für die Beseitigung der Legionellen im Trinkwasser
  • Sanierung und betriebstechnische Optimierung der Anlage
  • Nachbeprobung zum Nachweis des Sanierungserfolges